Versicherungsschutz

  • Bei der Teilnahme am Hochschulsport besteht für Studierende Unfallversicherungsschutz, durch die Landesunfallkasse NRW, soweit das Sportangebot den Charakter einer offiziellen Hochschulveranstaltung hat und unter Aufsicht eines/einer bestellten Übungs- oder Spielgruppenleiters/in durchgeführt wird.
  • Der Unfallschutz umfaßt die sportlichen Übungen selbst, die notwendigen Vorbereitungen und die Wege zu und von den Übungsstätten. Freie sportliche Betätigung außerhalb des organisierten Übungsbetriebes auf den Hochschulsportanlagen ist nicht gesetzlich versichert.

Unfälle sind unverzüglich im AkaFö bei Frau Meya, Universitätsverwaltung, Zimmer 163, Tel. 32-11603 anzuzeigen.

  • Arbeiter und Angestellte sowie Beamte, die am Hochschulsport teilnehmen, werden gebeten, den Versicherungsschutz für ihre jeweilige Statusgruppe mit den entsprechenden Versicherungsträgern zu klären.

Allen Teilnehmern/Innen wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung zur Erlangung von Versicherungsschutz für den Fall abzuschließen, dass bei der Sportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird und hieraus Haftansprüche erwachsen.